AGB`s Verkaufsagent
 

Allgemeine Kommissionsbedingungen - AGB - Stand 02 / 2010

 

 

Vertragsgegenstand, Geltung der Allgemeinen Kommissionsbedingungen

·   Der Kunde beauftragt net-phone-shop, die übergebenen Waren („Produkte") auf den Online- Marktplätzen eBay, Amazon oder anderen kommissionsweise und weltweit zum Verkauf anzubieten.

·   Für den Kommissionsauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Kommissionsbedingungen.

 

Eigentum an den Produkten, Übergabe. Zusicherung der Verfügungsbefugnis

·   Der Kunde bleibt bis zur Übereignung der Produkte an den Käufer Eigentümer.

·   Der Kunde sichert zu, dem Käufer das Eigentum an den Produkten verschaffen zu können. Der Kunde übergibt die Produkte mit Abschluss dieses Kommissionsauftrags an net-phone-shop.

·   Der Kunde sichert zu, dass keine Ansprüche Dritter an dem Produkt bestehen. Dies gilt insbesondere für Urheberrechte, Markenrechte oder Gebrauchsmusterrechte.

·   Der Kunde verpflichtet sich, Produkte die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht an net-phone-shop, übergeben werden können, während der Laufzeit des Kommissionsvertrages vorzuhalten und diese insbesondere nicht anderweitig weiter zu veräußern, zu entsorgen oder zu verschenken.

 

Kommissionsgeschäft, Verkaufsvorgang , Verbot der Auktionsteilnahme, Lieferung an den Käufer

·   net-phone-shop verkauft die Produkte ausschließlich im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden.

·   net-phone-shop wird die Produkte wie folgt anbieten: Die Produkte werden mit dem vereinbarten Startpreis verbindlich im Rahmen einer Auktion angeboten. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gilt ein Startpreis von 1 €. Die Produkte werden am Auktionsende an den Höchstbietenden verkauft. Es besteht keine Möglichkeit, das Angebot nachträglich zu ändern. Das gilt insbesondere für den vereinbarten Mindest- oder Festpreis.

·   Die Produkte werden für 5 oder 7, in Ausnahmefällen für 10 Tage verbindlich angeboten. Dieser Vorgang wird im Falle des Nichtverkaufs nach Rücksprache einmalig wiederholt.

·   Dem Kunden ist es - aufgrund der geltenden Regelungen der eBay AGB - ausnahmslos untersagt, auf die in Kommission gegebenen Artikel Gebote mit eigenen oder beauftragten Accounts Dritter abzugeben oder abgeben zu lassen ("Shill bidding "). Falls dennoch eigene Artikel ersteigert werden fallen die Provision für net-phone-shop sowie die eBay - Gebühren nach den angegebenen Sätzen an. Im Fall von shill bidding auf eigene Artikel und dadurch bedingten Sanktionen seitens eBay behalten wir uns die Forderung von Schadensersatz vor.

·   net-phone-shop wird das Produkt im Falle des erfolgreichen Verkaufs unmittelbar an den Käufer liefern, wenn dieser den vollen Kaufpreis und die anfallenden Versandkosten bezahlt hat.

·   Eine Verkaufsgarantie seitens net-phone-shop kann wie bei jeder anderen Versteigerung nicht gewährt werden.

·   net-phone-shop behält sich ausdrücklich das Recht vor, Artikel auch nach erfolgter Annahme noch abzulehnen sofern Bedenken bezüglich Wert, Verkaufschance oder Bedenken moralischer Natur vorliegen.

·   In der Regel werden die Artikel des Kunden binnen 3 - 7 Werktagen nach Erhalt der Artikel zum Verkauf angeboten. Etwaige Regressansprüche bei Verzögerung der Einstellung - auf Grund von Überlastung, Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt - sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Provision, Gebühren, Aufwendungen, Erlösverrechnung , Auszahlung oder Spende, Fälligkeit

 

·   net-phone-shop hat für jedes zur Ausführung gekommene Verkaufsgeschäft Anspruch auf Provision. Der Anspruch auf Provision entsteht auch, wenn die Ausführung des abgeschlossenen Geschäfts aus einem Grund unterbleibt, den der Kunde zu vertreten hat.

·   Die Provision für verkaufte Produkte wird abhängig vom Verkaufsergebnis errechnet.

 

Grundlage dieses Vertrages ist die aktuelle Preisliste zur Provisionsberechnung:

·   Verkaufserlös bis 1000 € :        35% des Verkaufspreises zzgl. eBay Auktionsgebühren

·   Verkaufserlös 1001 - 4999 € :   25% des Verkaufspreises zzgl. eBay Auktionsgebühren

·   Verkaufserlös über 5000 €:       15% des Verkaufspreises zzgl. eBay Auktionsgebühren

 

Auszahlungen erfolgen erst ab einem Auktionsergebnis von 9 Euro oder mehr.

·   Sämtliche Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer die zum Zeitpunkt der Lieferung des Artikels gilt.

·   Durch die Zahlung der Provision werden sämtlich sonstigen Aufwendungen bei net-phone-shop abgegolten. Unberührt bleiben etwaige Ansprüche gegen den Kunden aufgrund einer Inanspruchnahme von net-phone-shop durch den Käufer.

·   Die Provision wird mit dem Verkaufserlös, der dem Kunden zusteht, verrechnet. Angesichts der Lieferdauer und der gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechte des Käufers erfolgt die Verrechnung bis zu 30 Tage nach Kaufpreiseingang. Mit dieser Verrechnung wird der verbleibende Erlös abzüglich etwaiger offener Gebühren sofort zur Auszahlung fällig.

·   Die Auszahlung des Gewinnes (Verkaufserlöses nach Abzug der unter Provisionen und der Auktionsgebühren) erfolgt in der Regel bar oder per Überweisung und setzt die vorherige Zahlung des Käufers und den Ablauf der gesetzlich geltenden Rückgabefristen (Widerruf) voraus. Die Wiederufsfrist für d en Käufer beträgt nach derzeitiger Rechtslage 1 Monat nach Übergang der Ware. Sollten sich Verzögerungen ergeben, die der Käufer zu verantworten hat, resultieren hieraus keinerlei Regressansprüche gegenüber net-phone-shop. Kommt der Käufer seiner Vertragserfüllung gar nicht nach, wird der Artikel nach angemessener Frist erneut - kostenfrei, gemäß den eBay-Richtlinien - eingestellt.

 

Rückgabe und Verwendung im Falle des Nicht-Verkaufs, Spende oder Entsorgung bei Nichtabholung

·   Soweit keine anderweitige Verwendung des Produkts vereinbart wurde, hat der Kunde die Möglichkeit etwaige, nichtverkaufte Produkte innerhalb von 15 Tagen nach Mitteilung des erfolglosen Verkaufsversuches abzuholen. Im Falle der Nichtabholung ist net-phone-shop berechtigt, das Produkt nach freier Wahl einer gemeinnützigen Organisation zu spenden oder zu entsorgen. Der Kunde ist unberührt davon zur Erstattung der Einstellgebühren bei Nichtverkauf verpflichtet.

 

Kündigung

·   Eine Kündigung des Kommissionsauftrags durch den Kunden ist nur möglich, solange net-phone-shop noch nicht mit dem Ausführungsgeschäft begonnen hat, d.h. bei einer Versteigerung auf „eBay“ oder einem anderen Auktionsanbieter das Produkt noch nicht auf der Internetplattform zum Verkauf angeboten hat bzw. bei einem Verkauf über „Amazon" noch keine Annahme des Verkaufsangebots erfolgt ist. Etwaige Kündigungsrechte aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleiben davon unberührt.

 

Haftung und Freistellung von net-phone-shop

·   Die Haftung von net-phone-shop, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von net-phone-shop gegenüber dem Kunden ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den nach Art des übergebenen Produktes vorhersehbaren, unmittelbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.

·   Der Kunde stellt net-phone-shop von allen begründeten Ansprüchen Dritter, insbesondere von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen des Käufers frei, die auf der Mangelhaftigkeit des Produktes beruhen.

·   Der Kunde stellt net-phone-shop von allen sonstigen begründeten Ansprüchen des Käufers oder sonstiger Dritter frei, die ihre Ursache in dem Produkt haben. Eine Freistellung entfällt, wenn net-phone-shop selbst den Grund der Inanspruchnahme durch den Dritten zu vertreten hat. Die sonstigen Ansprüche von net-phone-shop gegenüber dem Kunden, insbesondere aufgrund der Mangelhaftigkeit des Produktes oder sonstige Ansprüche, die ihre Ursache in dem Produkt haben, bleiben unberührt.

·   Bei Verlust des Produktes durch Diebstahl oder höherer Gewalt, ist net-phone-shop nicht verpflichtet dem Kunden, das Produkt zu erstatten.

 

Salvatorische Klausel

·   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

 
 
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